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REACH-Verordnung

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber Endverbrauchern und unseren Kunden bewusst und stehen mit unseren Zulieferer und Vorproduzenten diesbezüglich ständig in Kontakt.

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Es geht dabei um die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat auf Ihrer Internetseite eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht (Kandidatenliste), die die Kriterien des Art. 57 der oben bezeichneten REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Art. 59 der Verordnung ermittelt wurden (http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp).

Für alle unsere Produkte können wir bestätigen, dass die Vorschriften der EU Verordnung eingehalten werden. Viele Stoffe unterliegen explizit nicht der Verordnung, wie Polymere, Ausgangsstoff für PE-Tragetaschen. Unsere Erzeugnisse, Tragetaschen aus Papier und Polyethylen und Geschenkverpackungen sind auch nicht dafür vorgesehen, einen Stoff freizusetzen und daher nicht registrierungspflichtig.

Trotzdem wurden auch alle beim Druck zum Einsatz kommenden Stoffe ebenfalls auf die Registrierungspflicht überprüft. Viele Stoffe unterliegen schon wegen der geringfügigen Mengen nicht der Registrierungspflicht, sind ausgeschlossen (siehe Monopolymere) oder in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt.

Nach Auskunft unserer Zulieferer und Vorproduzenten können wir daher erklären, dass unsere Produkte der Verordnung entsprechen bzw. gar nicht von ihr erfasst werden. Sollte ein Stoff auf der Kandidatenliste über die Bagatellgrenze hinaus Verwendung finden, werden wir unsere Kunden automatisch informieren.

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