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Verpackungsgesetz

Alle Umverpackungen unserer Produkte, sofern eine Lizenzierungspflicht besteht, sind ordnungsgemäß lizenziert. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die den Erstinverkehrbringer der befüllten Verpackung bzw. den Importeur der befüllten Verpackung betrifft.

Unsere Registrierungsnummer im Verpackungsregister lautet: DE1177411371738

Sollten wir Ihnen unbefüllte Verpackungen liefern, gilt dies natürlich nur für die Umverpackungen dieser Verpackungen, Die Lizenzpflicht für das Produkt selbst liegt in diesem Fall beim Befüller bzw. Erstinverkehrbringer, also bei Ihnen.

Das neue Verpackungsgesetz
Ihre Pflichten ab dem 01.01.2019

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Es erinnert angesichts stetig steigender Mengen an Verpackungsmüll mit Nachdruck an die Produktverantwortung, die Händlern wie Herstellern für die von ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen zukommt, und verschärft die Pflichten der Betroffenen. Die damit verbundenen Vorgaben machen ein zeitnahes Handeln erforderlich.

Die alte Verpackungsordnung sah bereits eine Beteiligung für Händler am dualen System vor: Derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, sollte auch für den dadurch entstandenen Müll verantwortlich sein. Eine ordnungsgemäße Beteiligung konnte damit leider nicht erreicht werden. Das soll sich nun durch die Lizenzierungs- und Registrierungspflichten des Verpackungsgesetzes ändern.

Ab dem 1. Juli 2022 greift die erweiterte Herstellerpflicht für Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen (nicht lizenzpflichtigen) Verpackungen. Danach müssen sich nun sämtliche Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren, also erstmals auch die Inverkehrbringer von Transport-, Verkaufs- (B2B) und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe anfallen und die dort entsorgt werden.

Welche Pflichten ergeben sich durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) für Sie?
Händler, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sind nach dem neuen Verpackungsgesetz zu zwei Dingen verpflichtet:

1. Künftig muss jeder, der Verkaufsverpackungen erstmalig mit Ware befüllt und diese an den privaten Endverbraucher verkauft, durch die Beteiligung an einem dualen System für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen aufkommen.

Diese Systembeteiligung erfolgt über ein so genanntes Lizenzentgelt, das sich im Wesentlichen nach den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und- materialien richtet. 

2. Zusätzlich müssen Händler und Hersteller eine Registrierung bei LUCID, der Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister, vornehmen. Diese wurde als Kontrollinstanz des Verpackungsgesetzes eingerichtet und wird ab Januar 2019 ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen online stellen, das für faire und transparente Marktbedingungen sorgen soll.

Wer ist konkret von dem neuen Verpackungsgesetz betroffen?
Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art ist jeder Hersteller und Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten verkauft, unmittelbar vom Verpackungsgesetz betroffen. Keine Rolle spielt dabei, ob man einen eigenen Shop betreibt oder Marktplätze nutzt.

Welche Verpackungen musst man lizenzieren?
Ausnahmslos alle, und zwar ab der ersten befüllten Verpackung. Ob Versandkarton, Packband, Styropor, Luftpolsterfolie oder Seiden- bzw. Geschenkpapier: Das Verpackungsgesetz schließt alle Verpackungsmaterialien mit ein, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten zu Hause als Abfall entsorgt werden. Das durch Dich geleistete Lizenzentgelt gewährleistet die zuverlässige Rücknahme, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen.

Was passiert, wenn man das Gesetz missachtet?
Missachtest man seine Lizenzierungspflicht oder meldet falsche Mengen, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Vertriebsverboten oder Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet werden (§ 34 Abs. 1 und Abs. 2 VerpackG). Mit der Transparenz des öffentlich zugänglichen Registers der Zentralen Stelle ist dies ohne Weiteres möglich. Hierdurch besteht außerdem die Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber.

So lizenzieren Sie Ihre Verpackungen VerpackG-konform

  1.  Lizenzieren - Melden Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge bei einem dualen System. Unsere Partner die Reclay GmbH und die Noventiz GmbH haben hier eine Lösung entwickelt, mit der Sie die Beteiligungspflicht kostengünstig und mit minimalem Aufwand erfüllen!. Die jährliche Gebühr für z. B. 150 kg der Materialien Papier/Pappe/Karton beträgt gerade mal netto 30,- Euro (Reclay Stand 11/2018) bzw. netto 49,99 Euro (Noventiz Stand 11/2018) und Sie müssen sich um nichts mehr weiter kümmern

  2. Registrieren - Anschließend registrieren Sie sich  bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Registerdatenbank LUCID. Dort geben SIe Ihr duales System und die lizenzierte Verpackungsmenge an. Die von der ZSVR vergebene Registrierungsnummer geben Sie wiederum bei Ihrem ausgewählten dualen System an, um beide Stellen miteinander zu verknüpfen.

  3. Gegenchecken - Zu Beginn des Folgejahres gleichen Sie dann nur noch die ursprünglich gemeldeten Mengen mit dem tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsvolumen ab und bestätigen den finalen Wert sowohl bei Ihrem dualen System als auch bei der Zentralen Stelle. Fertig!

 

Weitere Informationen im kostenlosen Whitepaper

Der Händlerbund hat ein kostenloses Whitepaper zum Verpackungsgesetz veröffentlicht, in dem alle Informationen zu dem neuen Gesetz zusammengefasst sind. Zudem erhält man darin Tipps zur richtigen Umsetzung des Verpackungsgesetzes, um sich vor Abmahnungen und Verstößen zu schützen. Zum Whitepaper

Duales System / Entsorger

Belland Vision GmbH
www.bellandvision.de

DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG
www.gruener-punkt.de

EKO-Punkt GmbH & Co. KG
www.eko-punkt.de

Interseroh Dienstleistungs GmbH
www.interseroh.de
www.lizenzero.de

Landbell AG für Rückhol-Systeme
www.landbell.de

Noventiz Dual GmbH
www.noventiz.de 
direct.noventiz.de

PreZero Stiftung & Co. KG
www.prezero.com

Reclay Systems GmbH
www.reclay-group.com
www.activate.reclay.de

Recycling Dual GmbH
www.recycling-dual.de

Veolia Umweltservice Dual GmbH
www.veolia.de/dual
www.veolia-umweltservice.de/dual-neukunden/

Zentek GmbH & Co. KG
www.zentek.de 
www.zmart24.de

 

Alle hier aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und stellt keine rechtliche Beratung da. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Recherche nicht übernommen werden. Diese Informationsseite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll kurz und präzise über das Wesentliche informieren.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an: +49 (0)6055 / 90770-0
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