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Aktualisiert am 8. Juli 2026

PPWR einfach erklärt

Neue Vorgaben? Für Sie kein Grund zur Sorge.

Sie können weiterhin mit der gewohnten Sicherheit bei Famulus einkaufen. Wir kümmern uns gemeinsam mit unserer Produktion und unseren Partnern um die relevanten Produktanforderungen – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Klarheit statt Paragraphen

Für Ihren Einkauf bleibt es einfach

Die PPWR bringt zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnungen und Nachweise. Für reguläre Artikel aus unserem Sortiment müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern: Famulus verfolgt die Entwicklung, passt Produkte und Prozesse an und erfüllt die produktbezogenen Pflichten für die von uns produzierten Artikel.

12.08.2026Allgemeiner Start

Ab diesem Tag gilt die Verordnung grundsätzlich.

5 / 10 JahreDokumentation

Aufbewahrung für Einweg- bzw. Mehrwegverpackungen.

SchrittweiseSichtbare Änderungen

Zusätzliche Angaben und harmonisierte Kennzeichnungen folgen nach und nach.

Unser Versprechen: Sie bestellen Ihre Verpackungen weiterhin wie gewohnt. Qualität, Verfügbarkeit und Sicherheit bleiben unser Anspruch. Wenn gesetzlich zusätzliche Angaben oder Kennzeichnungen erforderlich werden, setzen wir diese im Hintergrund schrittweise um.

Meilensteine

Die PPWR ist ein Prozess, kein einzelner Stichtag

Die wichtigsten Stationen zur Orientierung. Technische Details und Durchführungsakte können einzelne Termine konkretisieren.

12. August 2026

Allgemeine Anwendung

Start der PPWR; unter anderem gelten PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen.

ab 2028/2029

Kennzeichnungen

Harmonisierte Material-, Rezyklat- und Wiederverwendungsangaben greifen stufenweise.

ab 2030

Recycling & Rezyklat

Design-for-Recycling-Kriterien und Rezyklatvorgaben werden praktisch relevanter.

ab 2035

Recycling im Maßstab

Die Bewertung des Recyclings in großem Maßstab ergänzt die Anforderungen.

Verantwortung klar getrennt

Wer macht was?

Kurz gesagt: Sie kümmern sich um Ihr Geschäft. Wir kümmern uns um die Verpackung – und um die produktbezogenen Anforderungen dahinter.

Famulus übernimmt

  • Produktspezifische Konformität für von Famulus produzierte Artikel
  • EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation
  • Gesetzlich vorgesehene Aufbewahrung der Unterlagen
  • Schrittweise Erzeugerkennzeichnung neuer Produktionen
  • Weiterentwicklung von Sortiment und Lieferkette

Sie behalten im Blick

  • LUCID-Registrierung, wenn Sie als Hersteller nach VerpackG gelten
  • Systembeteiligung über ein duales System
  • Mengenmeldungen an Systembetreiber und LUCID
  • Gesonderte Rollenprüfung bei Eigenmarken und Direktimporten
  • Eigene Dokumentation Ihrer nationalen Pflichten
Achtung bei Eigenmarken und Importen: Ab 12. August 2026 können sich Zuständigkeiten verschieben. Für Sonderanfertigungen, Eigenkartons oder Importe ohne inländischen Zwischenhändler empfehlen wir eine individuelle Rollenprüfung.

Schnelle Antworten

Häufige Fragen zur PPWR

Gilt die PPWR vollständig ab dem 12.08.2026?
Nein. Der 12. August 2026 ist der allgemeine Anwendungsbeginn. Viele konkrete Kennzeichnungs-, Recycling-, Rezyklat- und Wiederverwendungsanforderungen greifen erst später.
Bleiben LUCID-Registrierung und Systembeteiligung erforderlich?
Ja. Wenn Sie in Deutschland verpackte Waren erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen und als Hersteller nach dem Verpackungsgesetz gelten, bleiben LUCID-Registrierung, gegebenenfalls Systembeteiligung und Mengenmeldungen grundsätzlich erforderlich.
Übernimmt Famulus meine LUCID-Registrierung?
Nein. Diese Pflichten liegen weiterhin bei dem Unternehmen, das die verpackten Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Famulus kümmert sich um die produktspezifischen PPWR-Themen der von Famulus produzierten Verpackungsartikel.
Was übernimmt Famulus konkret?
Für von Famulus produzierte Artikel übernimmt Famulus die Erzeugerrolle, erstellt die EU-Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und setzt die Erzeugerkennzeichnung schrittweise um.
Muss Famulus die Konformitätserklärung und technische Dokumentation bereitstellen?
Famulus erstellt beziehungsweise hält diese Unterlagen für von Famulus produzierte Artikel bereit. Die vollständige technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung müssen jedoch nur zuständigen Behörden auf Anfrage vorgelegt werden. Sie sind nicht als reguläre Kundendokumentation für jede Bestellung vorgesehen.
Muss ich bereits gekaufte Produkte austauschen?
Bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebrachte Verpackungen müssen grundsätzlich nicht allein wegen später greifender Pflichten ausgetauscht werden. Für sensible Einzelfälle, insbesondere Lebensmittelkontakt und PFAS, ist eine konkrete Prüfung sinnvoll.
Warum erscheinen künftig mehr Angaben auf Produkten?
Zusätzliche Hersteller- und Kontaktinformationen, Sortierhinweise, Reuse-Labels oder aufgedruckte QR-Codes verbessern Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Sie sind kein Hinweis auf eine geringere Produktqualität.
Was gilt bei Eigenmarken oder Direktimporten?
Hier kann sich die Verantwortlichkeit ab dem 12. August 2026 ändern. Handelsunternehmen mit Eigenmarken oder Importen ohne inländischen Zwischenhändler sollten ihre Rolle und Systembeteiligung vor dem Vertrieb gesondert prüfen.
Kann ich weiterhin ganz normal bei Famulus einkaufen?
Ja. Reguläre Famulus-Sortimentsartikel können Sie weiterhin wie gewohnt bestellen. Für die von Famulus produzierten Artikel kümmern wir uns um die produktspezifische PPWR-Konformität, die erforderliche Dokumentation und die schrittweise Kennzeichnung.
Muss ich mich selbst in technische PPWR-Details einarbeiten?
Für den Einkauf regulärer Famulus-Sortimentsartikel: nein. Famulus behält die produktbezogenen Anforderungen im Blick und setzt notwendige Änderungen um. Nur Ihre bereits bestehenden eigenen Pflichten als Erstinverkehrbringer – etwa LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldungen – bleiben davon getrennt und weiterhin bei Ihnen.

Direkt weiterstöbern

Verpackungslösungen für Ihren Alltag

Wählen Sie Ihre Verpackung weiterhin passend zu Ihrem Bedarf. Um die produktbezogenen PPWR-Anforderungen der von Famulus produzierten Artikel kümmern wir uns im Hintergrund.

Begriffe verständlich

PPWR-Glossar

PPWR
EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie regelt unter anderem Nachhaltigkeit, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
Erzeuger und Hersteller
Erzeuger bezeichnet hier den Akteur, der für die Konformität des Verpackungsartikels verantwortlich ist. Hersteller (Erstinverkehrbringer gem. VerpackG) kann im Kontext der erweiterten Herstellerverantwortung der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sein. Je nach Lieferkette können Erzeuger- und Herstellerrolle unterschiedlichen Unternehmen zugeordnet sein.
EU-Konformitätserklärung
Schriftliche Erklärung des verantwortlichen Akteurs, dass die Verpackung die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
LUCID und duales System
LUCID ist das öffentliche deutsche Verpackungsregister. Ein duales System organisiert und finanziert Sammlung, Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Design for Recycling
Gestaltungsprinzip, bei dem Verpackungen so entwickelt werden, dass sie später möglichst gut sortiert und recycelt werden können.
PFAS
Gruppe per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten nach der PPWR ab 12. August 2026 Grenzwerte.

Musterformulierung für Kunden oder Auditoren

„Unsere Verpackungen beziehen wir über Famulus. Die produktspezifischen Verpackungsanforderungen wie Kennzeichnung, Konformitätserklärung und technische Dokumentation werden für die von Famulus produzierten Artikel durch Famulus umgesetzt. Unsere eigenen Pflichten als Erstinverkehrbringer in Deutschland – insbesondere LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen – erfüllen wir weiterhin selbst.“

Stand: 8. Juli 2026. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Eigenmarken, Sonderanfertigungen, Direktimporten oder besonderen Lieferketten sollte die konkrete Rollenverteilung individuell geprüft werden.